Liebe Kund:innen,
seit einiger Zeit haben Sie die Möglichkeit proaktiv individuelle Nachrichten an Ihre Patient:innen zu schicken. Sie können Dokumente anhängen und bei jeder Nachricht entscheiden, ob Ihre Patient:innen Ihnen antworten dürfen.
Wie funktioniert das?
Klicken Sie in Ihrem Doctolib Kalender links in der blauen Leiste auf Patienten-Nachrichten. Anschließend klicken Sie auf Nachricht senden und wählen die Patient:in aus. Eine weitere Möglichkeit ist das Öffnen der Patientenkarte. Dort wählen Sie rechts im Bild den Button Nachricht senden aus.
Schreiben Sie nun Ihrer Patient:in eine Nachricht und hängen Sie ggf. ein Dokument an. Entscheiden Sie selbst, ob das Häckchen bei Patient:in darf antworten gesetzt wird, falls Sie eine Antwort Ihrer Patienten erhalten möchten und klicken Sie auf senden. Sie finden alle Ihre Nachrichten in den Patienten-Nachrichten und der Historie der jeweiligen Patientenakte.
Welche Dokumente können übermittelt werden?
Grundsätzlich alle, egal ob Rechnungen, Befunde oder Ähnliches
Wie weiß ich, ob meine Patient:in die Nachricht erhalten oder gelesen hat?
Wenn Ihre Patient:in Ihre gesendete Nachricht erhalten hat sehen Sie in der Praxis unterhalb des Datums, auf der rechten Seite, zwei graue Häkchen und zwei grüne Häkchen, wenn die Nachricht von der Patient:in gelesen wurde.
Benötigt meine Patient:in ein Doctolib Konto?
Sie können eine Nachricht an jede Patient:in schreiben. Die Voraussetzung ist nur, dass Sie die Handynummer und Emailadresse der Patient:in haben. Dies wird benötigt, um die Patient:in eindeutig zu identifizieren. Die Patient:in erhält anschließend eine E-Mail in der sie informiert wird, dass sich eine neue Nachricht von ihrer Arztpraxis im Postfach befindet und sie sich bei Doctolib anmelden oder einloggen muss, um die Nachricht einzusehen. U.a. durch diesen Sicherheitsmechanismus ist es Ihnen möglich persönliche Gesundheitsdaten zu teilen.
Darf ich das überhaupt? DSGVO?
Ja, das dürfen Sie! Auch ohne vorherige Einwilligung der Patient:in dürfen Sie individuelle Nachrichten an Ihre Patient:in schreiben. Wichtig ist, dass dies keine werblichen Nachrichten sind, sondern behandlungsbezogen seien müssen. Geregelt ist dies u.a. in Artikel 9, Absatz 2 Buchstabe h der DSGVO.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der Funktion und freuen uns auf Ihr Feedback!