Liebe Community,
mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen Patient:innen schneller Arzttermine bekommen. Seit Beginn des Jahres 2023 und der Abschaffung der Neupatientenregelung gelten neue Zuschläge für die Überweisung durch Hausärzt:innen, Kinder- und Jugendärzt:innen oder Terminservicestellen (TSS) für Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen (Weiteres dazu in diesem Artikel).
Doch welche weiteren Effekte bringt die Änderung der TSVG-Regelung mit sich? Wie können oder müssen Praxisprozesse angepasst werden? Was sind angebrachte Gegensteuerungsmaßnahmen, um Honorarverluste abzumildern bzw. zu vermeiden?
Diese Fragen werden im Webinar „Das TSVG: Neuigkeiten kompakt“ unseres Partners BFS health finance am 14.06. um 18 Uhr beantwortet.
Melden Sie sich bei Interesse gerne hier an.