Das E-Rezept mit Doctolib

Liebe Community,

seit diesem Monat ist das E-Rezept in Deutschland verpflichtend und daraus ergeben sich für Sie neue Herausforderungen, aber auch neue Möglichkeiten, insbesondere in Bezug auf Folgerezepte. Und wir unterstützen Sie gerne dabei!

Schnell angefragt und bearbeitet über die neue Funktion Patientenanfragen:

Mit dem E-Rezept und Doctolib lässt sich viel Zeit für Sie, Ihr Team und Ihre Patient:innen sparen. Über die Funktion Patientennachrichten können Patient:innen Ihnen Anfragen zu Folgerezepten schicken.Sie bzw. Ihr Team prüfen die Anfrage, erstellen das E-Rezept und laden es in das TI-Fachportal hoch. Im Anschluss antworten Sie dem:der Patient:in mit nur wenigen Klicks, dass das E-Rezept jetzt mit der Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden kann. Wir haben Ihnen dafür extra eine Antwort-Vorlage zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich können Sie sich auch eigene Vorlagen erstellen.

Da nicht immer jedes Rezept einfach so verlängert werden kann, kann ein zusätzlicher Termin notwendig sein. In der Regel reicht ein virtueller Termin hier völlig aus. Das spart Zeit für Sie und Ihre Patient:innen.

Rückfragen schnell und einfach in der Videosprechstunde klären:

Sie können Ihren Patient:innen auf die Anfrage antworten, dass sie bitte online einen Termin für eine Videosprechstunde bei Ihnen buchen sollen.

Ihre Patient:innen können dann online einen Termin zur Videosprechstunde buchen. Es gibt hierfür sogar extra eine eigene Terminart: “Videosprechstunde - Bestellung Folgerezepte”.

Im Anschluss an den Termin können Sie das Rezept erstellen, es in das TI-Fachportal hochladen und Ihre Patient:innen können das Rezept digital einlösen. Optional können Sie Ihren Patient:innen im Nachgang mit der Funktion Patientennachrichten auch noch darüber informieren, dass das E-Rezept erstellt wurde.

Ihre Patient:innen über das E-Rezept informieren.

Mit der Funktion Patientenmitteilung können Sie Ihre Patient:innen mit vorgefertigten Vorlagen über das E-Rezept informieren und aufklären.

Sie haben dort auch die Möglichkeit Ihre Patient:innen über die Möglichkeit der Anfragen via Doctolib zu informieren. Damit können Sie merkbar die Anzahl der Telefonanrufe reduzieren und Anfragen in Doctolib bündeln.


Für weitere Informationen stehen Ihnen auch unsere Expert:innen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können hier kostenlos einen unverbindlichen Beratungstermin buchen:
  • Hilfe zur den Patientennachrichten und wie Sie Ihre Patient:innen über die neue Funktion informieren können - Termin buchen
  • Beratung zur Doctolib Videosprechstunde - Termin buchen

Wir hoffen, dass Ihnen die Beispiele helfen, Zeit zu sparen und Ihr Team zu entlasten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Beste Grüße

Ihr Doctolib Team

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Wie soll man denn ein eRezept ausstellen, wenn man die KV-Karte im selben Quartal nicht eingelesen hat? Laut KV ist dies rechtlich nicht möglich…

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Genau. Nach Videosprechstunden erstellen wir die Rezepte aktuell weiterhin auf Papier und schicken sie per Post raus. Eigentlich überhaupt nicht sinnvoll. Aber nur so ist es rechtlich erlaubt. Schade.

Auch ein Papierrezept ist ohne Vorlage der KV-Karte im aktuellen Quartal nicht möglich…

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Also-aufgrund dieses Chatverlaufs habe ich bei der KVNO angerufen, weil ich komplett verunsichert wurde.
Wir halten es schon länger so, dass wir Rezepte (nach Videosprechstunde) nach Anlage eines KRE (Ersatzverfahrens) ein Papierrezept dem Patienten per Post zugeschickt haben. Rechtlich genau so möglich. Mit dem E Rezept sparen wir Papier und Porto, denn ich kann es direkt ausstellen, signieren und der Patient kann es mit seiner KVK einlösen. Im Telefonat mit der KV gerade eben wurde es mir genau so bestätigt. Es entlastet uns alle und gerade für Folgerezepte für Patienten, die immobil sind oder einen weiten Weg haben, ein Segen. NUR MUT!!

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Genauso ist meine Info auch, das in den letzten Jahren nicht erlaubte Ersatzverfahren ist von der KV wiederbelebt worden und somit kann/soll/darf man die E-Rezepte ohne Karte verschicken!

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Vielen Dank @NeiseUlrike und @Tanja, dass Sie das Feedback der KVNO und Ihre Erfahrungen hier mit der Community teilen.

Genau das Feedback haben wir auch bereits von vielen anderen Kund:innen erhalten. Einige Kund:innen stellen das E-Rezept auch aus und bitten ihre Patient:innen die Krankenkassenkarte in den nächsten Tagen nachzureichen. Das scheint auch in vielen Praxen gut zu funktionieren, birgt aber natürlich die Gefahr, dass ein paar Patient:innen dies vergessen.

Wir freuen uns über Ihre Erfahrungsberichte!

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bleibt noch das Problem das die Versicherungskarte 1x im Quartal eingelesen werden muss. Laut unserer KV Nord Württemberg ist die Durchführung des Ersatzverfahren nur bei Defekter Versicherungskarte möglich. Der Patient muss die Versicherungskarte bei Ausstellung eines Rezeptes auf alle Fälle ein mal im Quartal in der Praxis einlesen lassen.

Liebe @HenrichUte

vielen Dank für Ihren Beitrag!
Leider können wir Ihnen keine Auskunft diesbezüglich geben, da Doctolib nicht für die Reglungen zuständig ist. Am besten erfragen Sie dies bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung.

An alle anderen Mitglieder aus der Community: falls Sie Informationen diesbezüglich haben, kommentieren Sie gerne diesen Beitrag!

Vielen Dank und beste Grüße
Henriette

Solange der Patient weiterhin bei der gleichen GK-Versicherung geblieben ist ist das einfach und praktikabel. Dafür benötige ich sicherheitshalber die Bestätigung des Patienten. Bei einem nicht bekanntem GKV-Wechsels (oder Verlust des Versicherungschutzes) läuft die Abrechnung ins Leere, das ist der große Nachteil des Ersatzverfahrens, auf das wir deshalb ungern zurückgreifen.

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