Sehr geehrte Evelin,
nach Information der Berliner Datenschützer ist eine mündliche Zustimmung zur Terminerinnerung leider nicht gültig und damit nicht zu empfehlen. Wir deaktivieren dieses und aktivieren es erst nach schriftlicher Zustimmung in der Praxis. Leider geht dadurch der Sinn einer Terminerinnerung verloren, aber die Berliner (Datenschützer) möchten es gerne so haben.
Mit freundlichen Grüßen
D. Jacob