Zweitmeinungsverfahren während der Videosprechstunde

Liebe Community,

 

das Einholen einer Zweitmeinung ist jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Bislang erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs vor Ort. Im Zuge unserer Kooperation mit der BFS health finance GmbH können wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Zweitmeinungsverfahren zur Verfügung stellen.



Kann im Rahmen der Videosprechstunde eine Zweitmeinung eingeholt werden?


Seit dem 01.07.2021 kann die Videosprechstunde für das Einholen einer Zweitmeinung eingesetzt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Arzt, welcher für die Zweitmeinung kontaktiert wurde, eine Genehmigung bei der zuständigen KV beantragt.

 

 

Für welche Zweitmeinungsverfahren gilt das?


Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch lt. dem Gemeinsamen Bundesausschuss besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese

 

 

Welche Leistungen können für das Zweitmeinungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde angesetzt werden?


Zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen, können die

  • GOP 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und
  • GOP 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro)

abgerechnet werden. Dabei gelten die gleichen Abrechnungsbestimmungen, wie für die Abrechnung der Videosprechstunde außerhalb des Zweitmeinungsverfahrens. Sind für die Beurteilung ergänzende Untersuchungen notwendig, können diese ebenfalls durchgeführt und abgerechnet werden. Dies bedarf allerdings einer medizinischen Begründung.

 

 

Wie erfolgt die Vergütung für das Zweitmeinungsverfahren?


Die Vergütung der Pauschalen sowie der ergänzenden Untersuchungen erfolgt extrabudgetär – vorerst befristet bis Ende 2021. Dafür müssen die Leistungen bei der Abrechnung eingriffsspezifisch mit der SNR 88200 im freien Begründungsfeld gekennzeichnet werden. Je nach Zweitmeinungsverfahren ist eine entsprechende Buchstabenkennung anzufügen.

 

 

Freier Begründungstext
Inhalt

88200A

Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandeloperation

88200B

Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebärmutterentfernung

88200C

Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Schulterarthroskopie

88200D

Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

88200E

Zweitmeinungsverfahren bei geplantem Kniegelenkersatz



Bei weiteren Fragen können Sie sich per Mail an consulting@meinebfs.de wenden oder erhalten weitere Informationen unter https://meinebfs.de/doctolib-kooperation/.

 

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Viele Grüße

Ihr Doctolib Team

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