IGeL: Rahmenbedingungen schaffen, korrekt abrechnen und Sichtbarkeit erhöhen

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Diese Liquidation betrifft jedoch nicht nur Privatpatient:innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sondern auch Unversicherte und gesetzlich versicherte Patient:innen, die auf eigene Kosten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Gründe für die Inanspruchnahme von diesen Selbstzahlerleistungen können unterschiedlich sein: (1)

 

  • Wunschleistung: Die Leistung ist zwar Teil des GKV-Katalogs, übersteigt aber im konkreten Behandlungsfall die Kriterien, nach denen die Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein soll (WANZKriterien).
  • Kostenerstattung: Der oder die GKV-Versicherte hat sich dafür entschieden in Vorleistung zu gehen, und rechnet die Ausgaben im Nachgang mit der Krankenversicherung ab.
  • Leistungssplitting: Einzelne Leistungen sollen auf GKV-Basis erbracht werden, andere als privatärztliche Leistungen.
  • Fehlende elektronische Gesundheitskarte (eGK): Wenn innerhalb von 10 Tagen keine gültige eGK oder ein Behandlungsausweis vorgelegt wird, werden die Leistungen auf eigene Kosten der jeweiligen Patient:innen abgerechnet.
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Wenn die Behandlung Leistungen umfasst, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, müssen GKV-Versicherte die Kosten selbst tragen.

In unserer neuen Broschüre wollen wir weiter ins Thema einsteigen und uns IGe-Leistungen widmen. Denn oft bestehen hier Unsicherheiten, z. B. zur Bewerbung, zur Beratung von Patient:innen und zur Kritik an IGeL, auf die wir darin eingehen wollen. Jetzt herunterladen und Tipps einer Praxisberaterin und Bankberater:innen erhalten!



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Und wenn Sie mehr zu GOÄ-Abrechnung erfahren wollen, lesen Sie gerne einmal in die Broschüre „Richtig abrechnen nach GOÄ – 6 Tipps zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit” rein.



(1) Virchowbund (zuletzt abgerufen am 25.03.2022 unter: https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/abrechnung-finanzen/igel)

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