Liebe Community,
seit Oktober 2020 sind Krankschreibungen per Videosprechstunde möglich. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, diese auszuweiten.
Was ändert sich?
- Bisher konnten nur dem Arzt bekannte Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Zukünftig können auch Patientinnen und Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt unbekannt sind.
Welche Unterschiede gibt es bei der Dauer der Krankschreibung?
- Unbekannte Patienten: für bis zu 3 Kalendertage möglich
- Bekannte Patienten: für bis zu 7 Kalendertage möglich
Welche Voraussetzungen bestehen?
- Die Erkrankung muss eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen.
- Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist weiterhin nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung auf Grundlage einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
- Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht.
Ab wann tritt die Regelung in Kraft?
- Die Regelung ist bereits seit dem 19.01.2022 gültig.
Übrigens: Die Doctolib Videosprechstunde bleibt bis einschließlich Dezember 2022 kostenlos! So können Sie Ihren Patienten diesen Service auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten anbieten. Kommentieren Sie gerne diesen Artikel, wenn Sie weitere Informationen zur Videosprechstunde benötigen.
Viele Grüße
Rebecca Langer