Aufhebung des § 219a – Bieten Sie Ihren Patienten einen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen

Liebe Community,

 

am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB aufzuheben. Das bedeutet, Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich und sachlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. 

 

Dahingehend schafft das Gesetz Sicherheit in zwei Punkten:

  • "Zum einen müssen Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs – etwa auf ihrer Homepage – bereitstellen.
  • Zum anderen erhalten betroffene Frauen so leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen. Auch das Auffinden eines geeigneten Arztes oder einer geeigneten Ärztin wird erleichtert." (1)

 

Bei Doctolib glauben wir daran, dass die Gesundheitsversorgung ein wertvolles Allgemeingut ist, daher möchten wir mit unserer Mission Gesundheitsleistungen für alle Menschen leicht zugänglich machen. Wir haben im Rahmen der Abschaffung des § 219a ein neues Schlagwort und zwei standardisierte Terminarten angelegt, mit denen Sie Ihre Patientinnen und Patienten ab sofort darüber aufklären können, dass Sie zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten und diese auch durchführen.

 

 

Legen Sie die neuen Terminarten an

 

Klicken Sie in Ihren Einstellungen auf Terminart (ehemals Besuchsgründe), wählen Sie ggf. oben das entsprechende Fachgebiet und klicken Sie ganz unten auf eine Terminart hinzufügen. Suchen Sie nach den standardisierten Terminarten Schwangerschaftsabbruch und Beratung Schwangerschaftsabbruch

 

 

 

Passen Sie Ihr Leistungsspektrum an

 

Um Schlagwörter hinzuzufügen, gehen Sie in Ihre Einstellungen, wählen Sie Online-Termine, suchen Sie den entsprechenden Terminkalender und klicken Sie auf den Stift. Suchen Sie nach dem Schlagwort Schwangerschaftsabbruch und fügen Sie es Ihrem Leistungsspektrum zu. Mehr dazu hier.

 

 

 

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den standardisierten Terminarten und Schlagwörtern, lassen Sie es uns gerne in den Kommentaren wissen!

 

 

Viele Grüße

Evelin von Doctolib

 

 

 

Quelle:

(1) Die Bundesregierung, Aufhebung des § 219a beschlossen (Zuletzt abgerufen am 06.09.2022 unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/paragraph-219a-2010222)

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